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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des ChorVerbandes NRW e.V. für eine eigene Website auf Meinchor.de


1. Allgemeines  

1.1. Geltungsbereich, Leistungsgegenstand
Der ChorVerband NRW e.V., nachfolgend CV NRW genannt, stellt dem Kunden unter MeinChor.de eine Verwaltungsoberfläche zur Verfügung, mit der unter gewissen Vorgaben eine eigene Website erstellt werden kann. Ebenso erhält der Kunde unter MeinChor.de eine Adresse zur Veröffentlichung seiner Website im Internet.

Der CV NRW behält sich vor Werbung oder sonstige Aktionen des Verbandes und Partnern auf der Seite des Kunden in Form von Bannern, Buttons, Grafiken oder ähnlichem einzublenden und diese jederzeit ohne vorherige Information des Kunden auszutauschen.

Kunden können nur Mitglieds-Organisationen des CV NRW werden.

Der Begriff „Website“ bezeichnet allgemein die Summe aller Webseiten eines Webauftritts. Im folgenden und auf MeinChor.de werden umgangssprachlich auch die bekannteren Begriffe Internetseite(n), Homepage oder Internetauftritt im ähnlichen Sinne verwendet.

Die Leistungen unter MeinChor.de, werden ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Der Kunde erkennt durch Erteilung eines Auftrags oder durch Annahme der Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Geltung abweichender Bedingungen ist, selbst im Falle der Leistungserbringung durch den CV NRW, ausgeschlossen, auch wenn der CV NRW diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Bedingungen gelten für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte bzgl. MeinChor.de auch ohne erneute Einbeziehung als vereinbart.

1.2. Änderungsvorbehalt
Der CV NRW ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten und Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden per Post oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt und entfalten auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse ihre Wirksamkeit. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf den Webseiten des CV NRW (www.meinchor.de) eingesehen oder durch den Kunden beim CV NRW angefordert werden.


2. Vertragsschluss  

2.1. Auftragserteilung
Alle Angebote des CV NRW, einschließlich der dazugehörigen Unterlagen, sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag über die Bereitstellung einer bestimmten Leistung kommt erst zustande, wenn der CV NRW den Auftrag des Kunden im Wege einer schriftlichen Auftragsbestätigung annimmt, oder Erfüllungshandlungen vornimmt.

2.2. Widerrufsrecht
Nach Freischaltung Ihres MeinChor.de Accounts besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht des Auftrages.

2.3. Leistungsumfang
Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem angenommenen Auftrag, einschließlich der dazugehörigen Unterlagen. Sämtliche Leistungspflichten des CV NRW stehen unter dem Vorbehalt, dass alle relevanten Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bezüglich der zu erbringenden Leistung rechtzeitig, vollständig und in ausreichender Qualität erfüllt werden. Der CV NRW ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen. Dem Kunden wird für die Dauer des Anspruchs auf die Leistung ein dem Leistungszweck entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben beim CV NRW. Freiwillige, vertraglich nicht vereinbarte Leistungen der CV NRW können jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind diesbezüglich ausgeschlossen.


3. Pflichten des Kunden

3.1. Nutzung der Leistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere keine Eingriffe in die Verwaltungsoberfläche von MeinChor.de oder anderen Kundenseiten vorzunehmen oder zu versuchen. Ferner keine bereitgestellten Inhalte, Grafiken, Medien oder Software-Scripte außerhalb von MeinChor.de zu nutzen. Sowie keine Einrichtungen oder Anwendungen zu nutzen, die zu Beeinträchtigungen der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Technik, Software oder Netzwerke führen können. Der CV NRW behält sich vor, angemessene Vorrichtungen zu installieren und zu verwenden, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Der Kunde handelt eigenverantwortlich und haftet für alle im Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Entgelte, auch wenn diese Entgelte aufgrund oder infolge einer betrügerischen oder unbefugten Nutzung der Leistung angefallen sind, es sei denn, der Kunde hat diese Nutzung nicht zu vertreten. Der Kunde stellt den CV NRW von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei.

Eine zum Zweck des Zugangs zur Leistung des CV NRW erhaltene Nutzeridentifikation ist streng geheim zu halten. Personen, die bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, die Nutzeridentifikation des Kunden verwenden, gelten gegenüber CV NRW als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt.

Die Leistung darf nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

3.2. Datensicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, sich über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit sowie die Gefahren des Missbrauchs und Verlustes von Daten zu informieren und diese befolgen. Es obliegt dem Kunden, seine Texte und Bilder Lokal zu sichern und vorzuhalten.

3.3. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Abwicklung des Auftrages erforderlich oder nützlich und dem Kunden unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner zumutbar ist. Insbesondere sind immer gültige aktuelle Adressdaten im Verwaltungsbereich auf Meinchor.de einzutragen.

3.4. Haftung für eingestellte Inhalte auf den Kunden Webseiten
Für sämtliche vom Kunden eingefügten Inhalte der kundeneigenen Webseiten haftet der Kunde. Es sind immer gültige Kundendaten anzugeben und vollständige Angaben im Impressum zu machen. Ebenso muss der Kunde prüfen inwieweit Angaben im Impressum fehlerhaft sind oder noch fehlen und diese unter dem Feld „Hinweise“ im Impressum selbst eintragen oder falls dieses Feld nicht ausreicht, den CV NRW um Ermöglichung auffordern. Denkbare Beispiele sind z.B. besondere Rechtsformen eines Vereins (z.B. GmbH) oder Copyright Hinweise.

Ebenso trägt der Kunde dafür Sorge, dass keine rechtswidrigen, rassistischen oder persönlich beleidigenden Inhalte veröffentlicht werden bzw. ungenehmigt Texte, Bilder oder Medien auf seinen Webseiten veröffentlicht werden, die urheberrechtlich geschützt sind. (Anmerkung: Grundsätzlich sind alle Inhalte von Dritten urheberrechtlich geschützt.)
Widerhandlungen können zu Abmahnungen oder Bußgeldern durch Dritte führen. Für Widerhandlungen haftet in jedem Fall der Kunde.


4. Entgelte und Zahlung  

4.1. Anfallende Entgelte
Der Kunde ist zur Zahlung aller anfallenden Entgelte ab dem Zeitpunkt der betriebsfertigen Bereitstellung verpflichtet. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag. Alle Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro inklusive Umsatzsteuer.
Einmalige und wiederkehrende Fixentgelte werden dem Kunden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

4.2. Zahlungsbedingungen
Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung. Zu Beginn oder im Verlauf der jährlichen Laufzeit wird der Betrag per Rechnung eingefordert.

4.3. Verzugsfolgen
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem geltenden Basiszinssatz verpflichtet, es sei denn, von CV NRW wird ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen. Je Mahnung wird eine Aufwandspauschale von 2,50 € berechnet.
Gerät der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in Verzug, ist der CV NRW berechtigt, nach schriftlicher Androhung einer Sperrung, unter Setzung einer Frist von 14 Tagen, den Zugang zur Leistung zu verwehren oder die Leistung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte weiterhin zu zahlen.

4.4. Einwendungen
Einwendungen gegen Rechnungen des CV NRW sind gegenüber dem CV NRW schriftlich zu erheben. Die Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser ihnen nicht binnen sechs Wochen nach Zugang widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben von dieser Regelung unberührt.


5. Gewährleistung  

5.1. Allgemeines
Der CV NRW gewährleistet, dass die Leistung den im jeweiligen Auftrag, einschließlich der dazugehörigen Dokumente, aufgeführten Spezifikationen entspricht. Der CV NRW erbringt seine Leistung nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen Stand der Technik. Beschaffenheitsgarantien oder Zusicherungen sind nicht vereinbart.

5.2. Störungen
Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigt. Dauert eine Störung im Einflussbereich des CV NRW länger als 24 Stunden an, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des wiederkehrenden Fixentgelts für die gestörte Leistung berechtigt.

Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereichs des CV NRW haben, sind von CV NRW nicht zu vertreten. Hierzu zählen Ereignisse höherer Gewalt, Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Leitungs- oder Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Maßnahmen oder gerichtliche Anordnungen usw. Der CV NRW wird in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit. Ist die Leistungserbringung infolge einer Störung außerhalb des Einflussbereichs von CV NRW mit einem unangemessenen Aufwand verbunden, ist der CV NRW berechtigt, für die Dauer dieser Störung und eine angemessene Nachfrist die Leistung zu verweigern.

Der CV NRW übernimmt keine Gewähr für seine Leistung, soweit Störungen auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden, die technische Ausstattung des Kunden, oder einer ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhafte Nutzung der Leistung beruhen. Hat der Kunde eine solche Störung beim CV NRW zu vertreten, ist CV NRW berechtigt, dem Kunden die durch die Störung und deren Beseitigung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Im Rahmen der Bemühungen, Störungen zu beheben, vorzubeugen oder die Leistung im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, kann der CV NRW seine Leistung vorübergehend ganz oder teilweise unterbrechen oder in sonstiger Weise einschränken. Sofern keine dringenden Störungsbeseitigungsmaßnahmen erforderlich sind, wird der CV NRW dem Kunden die Durchführung jeder planmäßigen Unterbrechung zwei Arbeitstage im Voraus ankündigen. Im Übrigen nimmt der CV NRW Unterbrechungen oder Einschränkungen seiner Leistung nur vor, soweit diese aus technischen Gründen unverzüglich ohne besondere Ankündigung zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs zwingend erforderlich sind.


6. Haftung  

6.1. Schadensersatz
Der CV NRW haftet nur auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn der Schaden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung verursacht wurde, oder auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht beruht. Die Haftung wegen zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten ist die Haftung des CV NRW der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen oder Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Einflussbereichs des CV NRW liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche vom CV NRW im Rahmen seiner Leistung bereitgestellt werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch den CV NRW erkannt werden müssen.

Eine Haftung von CV NRW für Folgeschäden und mittelbare Schäden, z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Im Übrigen ist die Haftung des CV NRW auf die Leistungen ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt.


6.2. Schadensminderungspflicht des Kunden
Der CV NRW haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt mit verursacht hat, oder durch Berücksichtigung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten, insbesondere durch Datensicherungen. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.

6.3. Verantwortlichkeit für Kommunikationsinhalte
Soweit CV NRW den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt, übernimmt CV NRW für die übermittelten Informationen und Daten keinerlei Haftung. CV NRW stellt weder die Informationen noch die Leistungen, Meinungen oder sonstigen Inhalte des Internets bereit, noch übt CV NRW eine Kontrolle darüber aus.
Soweit der Kunde unter Nutzung der Leistung von CV NRW Inhalte anbietet, ist er für die angebotenen Inhalte allein verantwortlich. Alle Inhalte des Kunden gelten für CV NRW als fremde Inhalte. Der Kunde stellt CV NRW von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der angebotenen Inhalte resultieren.
Der CV NRW kann den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten jederzeit ohne Ankündigung sperren.


7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Die Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab der betriebsfertigen Bereitstellung und sind mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten jeweils zum Ende der festgelegten Vertragslaufzeit kündbar. Verträge verlängern sich stillschweigend um die Dauer der Mindestlaufzeit, wenn sie nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wurden.
Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde keine Recht mehr, meinchor.de, bereitgestellete Designs oder sonstige vom CV NRW zu diesem Zweck bereitgestellte Software, Medien und Inhalte zu nutzen.

7.2. Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien können den Vertrag oder einzelne Leistungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die im Folgenden genannten Gründe:
Im Falle einer von CV NRW zu vertretenden wesentlichen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht kann der Kunde die betroffene Leistung nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung und Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist, die mindestens 30 Kalendertage betragen muss, ohne Verpflichtung zur Zahlung durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, die Entgelte für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen. Im Falle einer solchen Kündigung entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden.
Der CV NRW ist in folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen und die Leistung einzustellen:

Darüber hinaus kann der CV NRW die Leistung einstellen, sofern der CV NRW verpflichtet ist, eine die Bereitstellung der Leistung unzulässig oder unmöglich machende Anordnung eines zuständigen Gerichts bzw. einer zuständigen Behörde zu befolgen, oder der CV NRW zu einer Sperre gemäß § 19 Absatz 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung oder zu einer vorübergehenden Einstellung aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt ist.



8. Geheimhaltung  

Sämtliche Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse einer Partei, die der anderen Partei im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich werden und als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, sind streng geheim zu halten und dürfen Dritten nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei offenbart werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen CV NRW und dem Kunden und fünf Jahre über deren Beendigung hinaus.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, von denen diejenige Partei, welche die Informationen weitergibt, nachweisen kann, dass ihr diese Informationen bereits bekannt waren, bevor sie diese von der anderen erhielt, diese Informationen ohne ihr Verschulden uneingeschränkt öffentlich bekannt geworden sind, ihr diese Informationen von Dritten ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurden, sie diese Informationen ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei entwickelt hat, oder diese Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften offen gelegt werden müssen.


9. Datenschutz  

Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. CV NRW wird Bestandsdaten und Verbindungsdaten über die Nutzung der Leistung verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, zu Abrechnungszwecken oder zur Unterbindung einer rechtswidrigen Inanspruchnahme der Leistung gemäß § 9 Telekommunikations-Datenschutzverordnung erforderlich ist. CV NRW wird anonymisierte, nicht-personenbezogene Daten zur Durchführung von Trendanalysen und für andere interne Marketingzwecke nutzen. Der CV NRW verpflichtet sich, diese Daten geheim zu halten.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, insbesondere wenn die Datenübertragung unverschlüsselt erfolgt, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der über das Internet übermittelten und auf Servern gespeicherten Informationen und Daten trägt der Kunde selbst Sorge.


10. Schlussbestimmungen  

Gerichtsstand ist Dortmund. Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des CV NRW übertragen oder abtreten. Der CV NRW wird seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund vorenthalten oder verweigern.
Mitteilungen einer Partei an die andere können persönlich, per Fax oder per Post zugestellt werden. Die Mitteilungen gelten mit ihrem Zugang als ordnungsgemäß übermittelt.
Der bestätigte Auftrag, einschließlich der dazugehörigen Dokumente, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den gesamten Vertrag zwischen dem CV NRW und dem Kunden und ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Bestimmungen des Auftrages widersprechen sollten, so hat der Auftrag, einschließlich der dazugehörigen Dokumente, Geltung vorrangig vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 


Dortmund, 23.07.2018